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100 Milliarden für die Länder: Wie geht es weiter mit dem Schuldenpaket? – Politik

by Marko Florentino
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Der Bundesrat hat den Weg für die milliardenschweren Schuldenpläne von Union und SPD frei gemacht. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch die Länderkammer mit Zweidrittelmehrheit den vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes zugestimmt. Der Beschluss hat drei Folgen: Erstens wird die Schuldenbremse für Investitionen in Verteidigung und Sicherheit gelockert. Zweitens wird den Bundesländern künftig eine Neuverschuldung in Höhe von zusammen 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt. Drittens kann an der Schuldenbremse vorbei ein kreditfinanziertes Sondervermögen im Umfang von 500 Milliarden Euro geschaffen werden. Mit diesem Betrag sollen innerhalb von zwölf Jahren Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz finanziert werden. 100 Milliarden Euro davon sind für die Bundesländer vorgesehen.

Wie aber sollen diese 100 Milliarden Euro verteilt werden? Dazu gibt der Beschluss vom Freitag nur diese Auskunft: Das soll ein eigenes Gesetz regeln, dem auch der Bundesrat zustimmen muss. Darüber können die Bundesländer bald mit der neuen Bundesregierung verhandeln. Es wird erwartet, dass das bis Herbst dauern wird.

Vor fünfzehn Jahren hat der Bund schon einmal eine große Summe an die Länder verteilt

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben sich bisher mit konkreten Vorschlägen zum Verfahren zurückgehalten – niemand will seine Verhandlungsposition schwächen. Den Landesregierungen wäre es am liebsten, wenn ihnen ihr Anteil an den Investitionsmilliarden mit möglichst wenig Vorgaben vom Bund überreicht wird.

Womöglich werden sich Bund und Länder an den Jahren 2009 und 2010 und dem sogenannten Konjunkturpaket II orientieren. Damals schüttete der Bund zehn Milliarden an die Länder aus. Das zugehörige Zukunftsinvestitionsgesetz hatte das Notwendigste relativ schlank geregelt: Das Geld sollte prozentual nach dem üblichen Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden –  für Bayern bedeutete das 1,4 Milliarden Euro. Das Geld war für zwei Investitionsschwerpunkte bestimmt: zu 65 Prozent für Schulen und andere Bildungseinrichtungen – und dabei vor allem für Wärmedämmung –, der Rest für Investitionen in die Infrastruktur wie Krankenhäuser oder den Lärmschutz an Straßen. Bedingung war damals wie heute die „Zusätzlichkeit“ der Projekte, sie durften also noch nicht in einem beschlossenen Haushalt stehen.

Eine weitere Vorgabe im Jahr 2009: „Die Mittel sollen überwiegend für Investitionen der Kommunen eingesetzt werden.“ Aufgabe der Länder war es, das Geld auszuzahlen und die Verwendung zu prüfen. Dabei hatten sie Spielraum bei der Frage, wie sie die Verteilung gestalten wollten. Meist wurde ein großer Investitionstopf eingerichtet und ein kleinerer. Aus dem Haupttopf stand einer Stadt oder Gemeinde je nach Einwohnerzahl ein Anteil zu. Die Rathäuser konnten diesen Betrag für passende Projekte beantragen und bekamen kurz darauf schon eine erste Tranche ausgezahlt. Aus dem zweiten Topf wurden länderspezifische Förderprogramme finanziert.

So ähnlich könnte es wieder laufen, auch wenn es nun um den zehnfachen Betrag und einen längeren Zeitraum geht. Zu erwarten ist, dass die Länder diesmal einen höheren Anteil für eigene Investitionen beanspruchen. Viele Verkehrsminister haben ihre Listen mit maroden Brücken und sanierungsbedürftigen Bahnstrecken schon bereitgelegt.

Inhaltlich werden Länder und Kommunen wohl weniger Beschränkungen haben als beim Konjunkturpaket II, wo Ausgaben für Schulen erst gefördert werden konnten, wenn sie als energetische Sanierungen galten. Offen ist, ob sich Länder und Kommunen an den Investitionen beteiligen müssen – beim Konjunkturpaket hatten sie jeweils ein Achtel der Ausgaben beizusteuern.

Die Koalitionsverhandlungen gehen nun in die entscheidende Runde

Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD soll das 100-Milliarden-Paket auch eine Art Konjunkturprogramm gegen die schlechte Laune und den Populismus der AfD sein, weil damit Verbesserungen erreicht werden sollen, die für Bürger sehr direkt spürbar werden. Zunächst aber gehen nun die Koalitionsverhandlungen in die entscheidende Runde.

Bis Montagnachmittag sollen die 16 Arbeitsgruppen ihre Vorschläge an die Chefverhandler übermitteln. Es geht etwa um Vorschläge zur Begrenzung der Migration, zur Ankurbelung der Wirtschaft, zur Dämpfung der Energiepreise und für eine deutliche Begrenzung der Sozialausgaben, die immer mehr Bürger und Unternehmen an Grenzen bringen.

Nachdem die Union der SPD weit entgegengekommen ist und CDU-Chef Friedrich Merz mit der geplanten Neuverschuldung eine Kehrtwende zu seinen Wahlkampfversprechen vollzogen hat, steht er innerparteilich unter Druck, jetzt auch der SPD etwas abzuringen. Er will im Haushalt deutliche Einsparungen erreichen, etwa beim Bürgergeld, das wieder mehr auf das frühere Hartz-IV-System zurückgeführt werden soll. Gleichzeitig will Merz für steuerliche Entlastung von Unternehmen sorgen, die Mehrwertsteuer in der Gastronomie soll sinken, geplant ist auch, Bauern wieder stärker beim Agrardiesel zu begünstigen.

Wenn es nach dem Unionskanzlerkandidaten geht, werden sich die Verhandlungsgruppen auch mit den Vorschlägen für weniger Bürokratie und eine Staatsreform befassen, die eine Expertengruppe um die früheren Bundesminister Thomas de Maizière und Peer Steinbrück vorgelegt hat. Die Union hat als Ziel ausgegeben, bis 3. April einen Entwurf für einen Koalitionsvertrag zu haben. Am 4. April sollen die parteiinternen Abstimmungen dazu beginnen, die SPD plant ein etwa zehn Tage dauerndes Mitgliedervotum. Sollte alles klappen, könnte Merz entweder in der Woche vor Ostern oder danach, etwa am 23. April, zum neuen Kanzler gewählt werden.



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