Darmstadt, Frankfurt, Straßburg, Karlsruhe und zurück: Ein Mordfall wandert durch die Gerichte. Zehn Jahre nach ihrer Verurteilung ist die mutmaßliche Täterin nun auf freiem Fuß – hat ein Gericht Fehler gemacht?
Die Strafjustiz, das weiß man, ist nicht berühmt für ihre Fehlerkultur, im Gegenteil. Anstatt einzugestehen, dass ihnen in einem Urteil eine Panne unterlaufen ist, scheuen Gerichte oft keinen argumentativen Aufwand, um jeden Zweifel an der Korrektheit ihrer Arbeit zu zerstreuen. Nun aber war es so weit. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat – natürlich ohne das Wort Fehler zu gebrauchen – einen Fehler der Justiz zugegeben. Es hat eine 59-jährige Frau aus dem Gefängnis im Frankfurter Stadtteil Preungesheim entlassen, die 2014 vom Landgericht Darmstadt wegen Mordes an ihrem Ehemann zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Es kommt zur Wiederaufnahme – der Fall wird neu aufgerollt. Ausgang: Ungewiss.