Im Zusammenhang mit der Flugblatt-Affäre um Bayerns stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger hat die Staatsanwaltschaft Regensburg ihre Ermittlungen gegen einen früheren Lehrer am Burkhart-Gymnasium in Mallersdorf, der ehemaligen Schule des Freie-Wähler-Chefs, eingestellt. Das hat die Behörde am Donnerstag mitgeteilt. Laut Staatsanwaltschaft hat sich kein sicherer Tatnachweis darüber ergeben, dass der inzwischen pensionierte Lehrer Dienst- oder Privatgeheimnisse verletzt hat.
Eingeleitet worden waren die Ermittlungen gegen den 77-Jährigen nach Anzeigen aus der Bevölkerung infolge der SZ-Berichterstattung über ein antisemitisches Flugblatt, das zu Aiwangers Schulzeiten in dessen Tasche gefunden worden war. Mehrere Medien hatten danach berichtet, dass ein ehemaliger Lehrer das Flugblatt weitergegeben haben soll. Laut Staatsanwaltschaft existieren aber „weder Zeugen noch sonstige Beweismittel für die vermutete Kommunikation“ mit der SZ. Der Lehrer hat sich demnach auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen.
Die SZ wiederum hatte aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass das Flugblatt auch durch eine Schülerarbeit bekannt geworden sein könnte, in der das Schriftstück bereits zu Aiwangers Schulzeit reproduziert worden war.
Die SZ hatte im Sommer 2023 über das antisemitische Pamphlet berichtet, das im Schuljahr 1987/88 in Aiwangers Schultasche gefunden worden war. Damals akzeptierte er eine Strafe durch den Disziplinarausschuss der Schule. Dies hat Aiwanger eingeräumt, nachdem er zuerst sämtliche Vorwürfe pauschal bestritten hatte, trotz mehrfacher SZ-Nachfragen. Aiwangers älterer Bruder gab schließlich an, das Flugblatt verfasst zu haben.
Bereits im Dezember 2023 hatte der Deutsche Presserat in Berlin alle 18 Beschwerden zur Verdachtsberichterstattung der SZ als unbegründet zurückgewiesen. Der Beschwerdeausschuss des Presserates befand, die Veröffentlichungen zum Fall Aiwanger seien inhaltlich wie auch presseethisch nicht zu beanstanden. Zudem habe „erhebliches öffentliches Interesse“ bestanden. Aiwanger selbst hatte die Berichterstattung als „Schmutzkampagne“ bezeichnet.