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Geöffnet bis 20 Uhr: Bayern hält an striktem Ladenschluss fest – Bayern

by Marko Florentino
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Die bayerische Staatsregierung hat Eckpunkte für ein neues Ladenschlussgesetz vorgelegt – und damit Forderungen nach längeren abendlichen Öffnungszeiten endgültig eine Absage erteilt. Die Vorlage, die nach der Sommerpause des Landtags als Gesetzentwurf eingebracht werden soll, erlaubt Kommunen im Freistaat künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr; dafür ist anders als bislang kein besonderer Anlass nötig. Digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit einer Verkaufsfläche von bis zu 150 Quadratmetern dürfen durchgängig offen haben, auch an Sonntagen. Doch generell bleibt es dabei, dass werktags um 20 Uhr Schluss ist und der Sonntag geschützt ist. Bayern wird damit weiterhin die deutschlandweit strikteste Regelung behalten.

Die nun geplanten Änderungen hatten CSU und Freie Wähler bereits im Koalitionsvertrag im Herbst avisiert. Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) sprach am Dienstag von einer „guten, ausgewogenen Balance“ zwischen allen Interessen. Die angedachte Novelle stelle einen „Fortschritt mit menschlichem Gesicht“ dar, zum politischen Kompass gehöre es, „nicht Einzelinteressen nachzulaufen“. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) ergänzte, man werde damit „Akzente setzen, die dem Handel, der Wirtschaft und den Kunden guttun“. Im Mittelpunkt stünden dabei indes „vernünftige Kernzeiten“ – die jetzt auch so bestehen bleiben sollen.

Aktuell gilt in Bayern noch die alte Bundesregelung von 1956, während sich die anderen Länder längst an Überarbeitungen und Flexibilisierungen wagten. Dadurch, dass die Koalition das Gesetz überhaupt anzupacken gedachte, wurden prompt Begehrlichkeiten geweckt. CSU und FW in der Münchner Stadtratsfraktion fordern schon länger eine Ausweitung der Öffnungszeiten abends über 20 Uhr hinaus. Ein Vorstoß, mehr Liberalisierung zumindest in Pilotversuchen zu wagen, kam zudem direkt aus der CSU-Landtagsfraktion, von der sogenannten Jungen Gruppe. Zuletzt gab es noch einen ziemlich harsch formulierten offenen Brief, den Teile des CSU-Nachwuchses Junge Union (JU) an ihre Fraktion schickten. Der Vorschlag: werktägliche Öffnung bis 22 Uhr, kein Geschäft solle dazu gezwungen werden, aber die flexible Möglichkeit erhalten.

Es gehe darum, hieß es in dem Brief, die „Lebensrealität“ abzubilden und „eingefahrene Denkmuster“ abzulegen. Ohne Flexibilisierung leide das Image der CSU, warnten die JU-Funktionäre: Die Partei nehme „die Rolle der Verhinderin“ ein. Ausdrücklich hatte die JU darauf verzichtet, den Sonntag anzutasten – seit Jahrzehnten ein Totschlagargument gegen jedwede Reformideen. Weiterer Druck kam von der außerparlamentarischen Opposition, FDP-Landeschef Martin Hagen mahnte kürzlich: „Im Zeitalter des Online-Handels und des Wunschs nach Flexibilität im eigenen Leben ist der geltende Ladenschluss nicht mehr zeitgemäß.“ Das alles blieb im Kabinett bei den beschlossenen Eckpunkten unberücksichtigt.

Die Meinungen sind also auch innerhalb der CSU vielfältig, schon seit Längerem. Als Beleg dafür gilt eine Abstimmung zum Ladenschluss in der CSU-Fraktion im Jahr 2006, die mit einem Patt scheiterte. Seitdem haftet dem Thema der Ruf des heißen Eisens an, an das man sich besser nicht herantraut. Debatten hatte es aber auch im Parlament sehr wohl gegeben. In der vergangenen Legislaturperiode legte die FDP einen Gesetzentwurf vor, der sogar die Öffnung bis Mitternacht forderte und am Sonntag rüttelte. Abgelehnt wurde der Plan schließlich aber nicht nur von den Regierungsfraktionen, sondern – mit einzelnen Enthaltungen – auch von der restlichen Opposition aus Grünen, SPD und AfD.

Grüne warnen vor einer „weiteren Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse im Einzelhandel“

Die Grünen, damals Oppositionsführerin, bezweifelten höhere Umsätze durch eine Reform und warnten vor einer „weiteren Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse im Einzelhandel“. Zu erwarten ist daher, dass die Behandlung des neuen Gesetzes im Landtag nur in Details Streit auslösen wird, nicht im Grundsatz. Hinzu kommt: Der Handelsverband Bayern sieht im Gesamtbild der Branchen keine Notwendigkeit für eine längere Abendöffnung – wegen Personalmangel und aus Sorge, dass das Geschäft dadurch nur gestreckt werde und sich am Ende nicht rechne.

Nötig ist die geplante Änderungen allein schon für die digitalen Mini-Märkte, „als neue Form der Nahversorgung“, wie es im Kabinettsbulletin heißt. Nach aktueller Rechtssprechung würden diese als Verkaufsstellen gewertet, nicht als reine Warenautomaten – daher herrsche Regelungsbedarf für einen durchgehenden Betrieb. Auch an Sonn- und Feiertagen dürfen diese nun generell öffnen; den zeitlichen Rahmen gibt die Sitzgemeinde vor. Hinzu kommen, für den allgemeinen Handel, eben die bis zu acht anlasslosen Einkaufsnächte von Montag bis Samstag, bis maximal 24 Uhr. Die Umsetzung obliegt den Kommunen.

Weiterhin gestattet sind bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Jahr, welche ebenfalls durch die Gemeinden festgesetzt werden. Dazu braucht es aber Anlässe, etwa ein lokales Fest. Zudem steht in den Eckpunkten: Die Kriterien für Ausflugsorte, wo deutlich mehr Sonntagsverkauf etwa von touristisch relevanten Waren erlaubt ist, sollen flexibler werden. Und: Verkaufsstellen an Fernbusterminals, also großen Omnibusbahnhöfen, erhalten mehr Möglichkeiten – analog zu Flughäfen und internationalen Bahnhöfen.

Wäre nicht doch mehr drin gewesen, in Anlehnung an den Vorschlag der JU? Die Öffnungsoption am Abend könnte je nach Bedarf in Stadt und Land ja ganz unterschiedlich gehandhabt werden. Die zuständigen Kabinettsmitglieder zeigten sich am Dienstag skeptisch. Auch wenn sie manch persönliche Interessen nachvollziehen könne, sagte Ulrike Scharf, handele sich um ein Gesetz „für ganz Bayern, nicht für einzelne Regionen“. Aiwanger sieht darüber hinaus die Gefahr, dass „Kaufkraft vom Land in die Städte abfließt“ – wenn die Leute dann zum späten Einkaufen „reinfahren“.



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