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Mietwucher: Neue App zeigt überhöhte Mieten an – Politik

by Marko Florentino
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Es sind nur ein paar Klicks, dann ist das Ergebnis da. Einfacher ließ sich in Deutschland noch nie prüfen, ob die eigene Miete zu hoch ist. Wenn der Vergleichsrechner auf www.mietwucher.app/de Alarm schlägt, kann in einem nächsten Schritt der mutmaßliche Mietwucher sogar direkt an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Und dann? Passiert in den meisten deutschen Großstädten höchstwahrscheinlich nichts.

Nur Frankfurt am Main hat Mietwucher den Kampf angesagt, mit Erfolg: Seit 2020 konnten dort in 1400 Fällen Bußgelder von mehr als 330 000 Euro verhängt werden; Betroffene erhielten 420 000 Euro zurück, 60 Mal einigten sich Vermieter und Mieter gütlich. Zum Vergleich: In München, der Stadt mit den höchsten Mieten Deutschlands, wurden seit 2019 nur 16 Fälle von Mietwucher verfolgt; zweimal Strafen verhängt und 1564 Euro erstattet. Beide Städte werden von der SPD regiert.

32 000 Mal wurde die Mietwucher-App schon genutzt

Die Partei die Linke hat die „Mietwucher-Check“ programmieren lassen. Mitte November gingen mit Hamburg, Leipzig, Dortmund und Berlin die ersten Städte online, mittlerweile lassen sich damit die Mieten in acht deutschen Städten vergleichen. Die Basis dafür ist der jeweilige Mietspiegel, verglichen wird die eigene Miete mit der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete.

Nach Angaben der Linken hat es seitdem schon 1419 Meldungen an Wohnungsämter wegen mutmaßlicher Wuchermiete gegeben, die ersten drei Plätze teilen sich Berlin (796), Leipzig (292) und Hamburg (260). Die Städte München, Freiburg und Erfurt wurden Ende Dezember freigeschaltet, Hannover in dieser Woche.

32 000 Mal soll der Vergleichsrechner nach Angaben der Linken seit Mitte November bereits genutzt worden sein. Mehr als 22 000 Mal habe die von den Nutzerinnen und Nutzern angegebene Miete um mindestens 20 Prozent höher gelegen, in etwa 13 000 Fällen sogar um mindestens 50 Prozent.

Das Internet-Angebot der Linken zur Überprüfung einer „Wuchermiete“. (Foto: Die Linke)

Caren Lay, die wohnungspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sagte, dass die Bundesregierung nichts gegen überhöhte Mieten tue und die Linke sich deshalb entschlossen habe, mit dem Vergleichsrechner das Problem aufzuzeigen. „Gleichzeitig regen wir Kommunalverwaltungen an, überhöhte Mieten aktiv zu verfolgen, wie es das Wohnungsamt in Frankfurt am Main tut. Wenn der Bundestag, wie von der Linken und dem Bundesrat gefordert, den Mietwucher-Paragrafen schärfen würde, könnte ein effektiveres Instrument entstehen, als es die derzeitige Mietpreisbremse darstellt. Die Mieten müssen gedeckelt und gesenkt werden“, so Lay weiter. Die Linke hat bezahlbares Wohnen als zentrales Thema für den Bundestagswahlkampf gewählt.

Viele Mieter hätten Angst, etwas gegen ihre Vermieter zu unternehmen, sagte die Linkenpolitikerin

Für Hamburg wurden mit dem Mietwucher-Rechner 260 Verdachtsfälle in zwei Monaten gemeldet; im ganzen Jahr davor waren es nur fünf Meldungen. Heike Sudmann beobachtet schon länger, dass viele Menschen gar nicht wissen, wie sie sich gegen Mietwucher wehren können, Betroffene in Hamburg würden mit „umständlichen Fragebögen unnötig von der Stadt abgeschreckt“. Es fehle in allen Bezirksämtern an Personal für dieses Thema. Die Linken-Politikerin aus Hamburg fordert daher vom rot-grünen Senat eine zentrale Stabsstelle in der Hansestadt mit mindestens drei, vier Experten, an die Betroffene sich unkompliziert wenden können. Viele hätten natürlich auch Angst, überhaupt etwas gegen ihre Vermieter zu unternehmen, so Sudmann.

Das teilte auch das Sozialreferat der Stadt München in der „Rathaus-Umschau“ mit. Darin heißt es, dass Betroffene „aus Furcht vor Wohnungsverlust oft den Konflikt mit ihrem Vermieter scheuen, was gerade in München eine durchaus ernst zu nehmende Angst darstellt“, weil Gerichte regelmäßig zu Ungunsten der Betroffenen entscheiden. Die Stadt München fordere deshalb schon lange, dass die Bundesregierung Schutzvorschriften für Mieter und Mieterinnen verbessere.

Eine um 50 Prozent überhöhte Miete zu verlangen, kann unter Umständen sogar eine Straftat sein

Laut Wirtschaftsstrafgesetz kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, wenn die Miete für Wohnräume um mehr als 20 Prozent über üblichen Vergleichswerten liegt und der Vermieter es ausnutzt, dass es kaum Angebote auf dem Markt gibt. Bei um mehr als 50 Prozent überhöhten Werten kann es sich unter bestimmten Bedingungen sogar um eine Straftat handeln. Problematisch ist, dass die Betroffenen die „Ausnutzung des geringen Angebots“ beweisen und darlegen müssen, welche Bemühungen sie bei der Suche unternommen und warum sie mangels Alternative auf die Wohnung mit der überhöhten Miete angewiesen sind.

Rolf Bosse, Geschäftsführer des Hamburger Mietervereins, glaubt, dass es den Mietmarkt sogar teilweise beruhigen würde, wenn man als Stadt gegen überhöhte Mieten vorgehen würde. Verhängte Bußgelder könnten die zusätzlichen Stellen in den Behörden refinanzieren und ein konsequentes Vorgehen hätte auch präventive Wirkung: „Dadurch würde der Ermittlungsdruck auf schwarze Schafe unter den Vermietern deutlich erhöht.“ Auf eine bundesweite Maßnahme gegen zu hohe Mieten dürfe man nach der Bundestagswahl unter einer Regierung mit Beteiligung der Christdemokraten nicht hoffen, so Bosse, „der Mieterschutz ist ja nicht Kernthema der CDU“.



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