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Mops «Edda»: Oberlandesgericht Hamm weist Berufungsklage zurück – Panorama

by Marko Florentino
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Es gibt Gerichtsfälle, die machen die deutsche Rechtslandschaft ein Stückchen bunter. Mops „Edda“ ist so ein Fall beziehungsweise war es. Fünf Jahre lang und vor drei Gerichten hat eine Frau mit der Stadt Ahlen gestritten, die ihr auf Ebay-Kleinanzeigen (heute heißt das Portal nur noch Kleinanzeigen und ist von Ebay unabhängig) einen gepfändeten Hund verkauft hatte. Entgegen der Anzeige sei das Tier nicht „kerngesund“, sondern ziemlich krank gewesen. Die Käuferin forderte von der Stadt um die 19 000 Euro vor allem für Tierarzt- und Behandlungskosten. Der Mopsprozess (und mal kein Mordprozess, auf den die Autokorrektur besteht) machte Weltschlagzeilen, sogar die New York Times schrieb über „Edda“. Diesen Montag fällte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein Urteil, das den Fall sehr wahrscheinlich abschließt. Und sagen wir so: Mopsfidel wird es die Halterin nicht stimmen, sie scheiterte mit ihrer Berufungsklage. So bestätigt es ein Gerichtssprecher am Telefon.



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