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München beschließt Verschärfung des Dieselfahrverbots auf dem Mittleren Ring – München

by Marko Florentino
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Am Mittwoch hat der Stadtrat ein streckenbezogenes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 formal beschlossen – doch die Hängepartie um das Fahrverbot auf dem Mittleren Ring geht trotzdem weiter. Die geplante Verschärfung würde zusätzlich zum in der gesamten Umweltzone geltenden Fahrverbot für Diesel-4-Fahrzeuge gelten. Ob es letztlich aber kommt, hängt davon ab, ob der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) an der Landshuter Allee auch ohne neues Verbot eingehalten wird. Er liegt bei 40 Mikrogramm NO₂ pro Kubikmeter Luft.

Das neue Fahrverbot würde die Strecke zwischen Georg-Brauchle-Ring und der Auffahrt zur Autobahn A96 betreffen. Am 11. Dezember startet das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Bürger ihre Vorschläge und Bedenken einbringen können. Das dauert bis 27. Januar. Doch dann ist immer noch nicht gesagt, dass das neue Fahrverbot kommt.

Denn das RKU hat in der Vorlage eine Ausstiegsklausel eingebaut. Der zufolge braucht es das Verbot nicht, wenn erstens der Grenzwert im Jahresmittel 2024 unterschritten wurde und es zweitens zuverlässige und damit juristisch stichhaltige Prognosen gibt, nach denen der Grenzwert auch in den Jahren 2025 und 2026 deutlich unterschritten werden dürfte. Diese Daten und Analysen liegen nach Angaben von Umweltreferentin Christine Kugler erst im Februar vor, dann muss der Stadtrat noch einmal über das Fahrverbot entscheiden, voraussichtlich im März.

Der Stadtrat musste aber jetzt eine Entscheidung treffen, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ihn eigentlich schon im März zur Einhaltung des Grenzwerts verpflichtet hatte, und zwar schnellstmöglich. Das Gericht hatte damals deutlich ein verschärftes Fahrverbot gefordert, es aber der Stadt überlassen, ob sie ein zonales oder ein streckenbezogenes Verbot einführen will.

Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig, weshalb der Stadtrat im Mai eine Ausweitung des Verbots auf Diesel-5-Fahrzeuge ablehnte, weil er es als unverhältnismäßig betrachtete. Stattdessen führte er im Juni ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde zwischen der Dachauer Straße (Parkharfe Olympiapark) und der Arnulfstraße (Donnersbergerbrücke) ein. Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil des BayVGH im Oktober bestätigt hat, ist es rechtskräftig. Einen Vertagungsantrag der FDP lehnte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Mittwoch deshalb mit dem Hinweis ab, er mache sich in diesem Fall strafbar. Ansonsten hätte es aus seiner Sicht gereicht, wenn der Stadtrat erst nächstes Frühjahr über das Dieselfahrverbot abgestimmt hätte.

Während sich ÖDP-Fraktionschef Tobias Ruff gegen die Ausstiegsklausel aussprach, erklärte SPD-Fraktionschefin Anne Hübner, das Tempolimit auf dem Ring habe sich bewährt. Man müsse die Werte im kommenden Februar abwarten und dann entscheiden. Ziel sei es, auf ein neues Fahrverbot zu verzichten. Man sei zwar an Recht und Gesetz gebunden, es gelte aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gesundheitsschutz sei wichtig, man müsse jedoch die sozialen Gesichtspunkte sehen, viele seien auf ihr altes Fahrzeug angewiesen. „Es gibt Menschen, die sich nicht einfach einen Tesla kaufen können“, so Hübner.

In der Tat wurde der Grenzwert an der Landshuter Allee seit der Einführung von Tempo 30 im Monatsdurchschnitt nicht mehr überschritten. Dazu könnte auch beigetragen haben, dass sich der Verkehr auf dem Mittleren Ring laut Mobilitätsreferat um zehn Prozent verringert hat, ohne dass die Belastung auf möglichen Ausweichrouten zugenommen habe.



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