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Nach Protesten: Das Berliner Tuntenhaus darf bleiben – Panorama

by Marko Florentino
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Geschichten über Gentrifizierung sind meistens traurig, weil sie davon handeln, dass Leute aus ihren angestammten Vierteln verdrängt werden. In Berlin wurden viele solcher Geschichten erzählt in den vergangenen Jahren. Alte Menschen wurden aus ihren Wohnungen geklagt, Investoren ließen ganze Häuser verfallen, damit die Mieter endlich ausziehen. Kitas, Buchhandlungen, Altenheimen, Geburtshäusern wurden die Räume gekündigt, um sie profitabler weiterzuvermieten. Die Geschichten gehen selten gut für die Betroffenen aus, manchmal aber gibt es so etwas wie ein Happy End. In der Kastanienallee in Prenzlauer Berg etwa.

Dort steht ein marodes Haus mit bunt verzierter Fassade, in dem sich seit den Neunzigerjahren ein queeres Wohnprojekt befindet, das älteste seiner Art in Berlin. Das «Tuntenhaus», wie es die darin Wohnenden genannt haben, wurde vor drei Monaten verkauft, und es war recht klar, was nun passieren würde: Sanierung, Umwandlung in Eigentum oder höhere Mieten. Für die Menschen, die das Tuntenhaus über die Jahrzehnte nicht nur liebevoll hergerichtet, sondern auch mit Veranstaltungen aller Art bespielt und darin eine Suppenküche betrieben hatten, hieß das, dass sie ihr Projekt wohl würden aufgeben müssen.

Doch am Donnerstag wurde bekannt, dass das Tuntenhaus weiterbestehen kann. Der zuständige Bezirk Pankow teilte mit, dass er das Vorkaufsrecht ausgeübt, die Immobilie also in kommunalen Besitz gebracht habe. Das Tuntenhaus wird nun von einer nicht profitorientieren Stiftung übernommen, deren Ziel es ist, gemeinschaftlichen Wohnprojekten Immobilien zur Verfügung zu stellen. Damit sei nicht nur bezahlbarer Wohnraum gesichert worden, sagte der zuständige Planungsstadtrat des Bezirks, man habe auch ein Wohnprojekt einer besonders vulnerablen Gruppe erhalten. Denn das seien queere Menschen, selbst im toleranten Berlin. Nicht zuletzt waren es Einrichtungen wie das Tuntenhaus, die den Ruf Berlins als liberale und offene Stadt begründet und so für Menschen aus der ganzen Welt interessant gemacht haben.

«Drei Monate voller Blut, Schweiß und Tränen sind ausgestanden!», heißt es in einer ersten Stellungnahme des Tuntenhauses. Tatsächlich hatten die Bewohnenden über Wochen Proteste in und vor ihrem Haus organisiert, waren im Berliner Abgeordnetenhaus, machten Politiker auf ihre Sache aufmerksam.

Ob das Vorkaufsrecht angewendet werden kann, stand bis zuletzt auf der Kippe. Eine Kommune darf zwar in Kaufverträge von Immobilien eintreten, wenn dies im Sinne der Allgemeinheit ist. Doch dieses Instrument aus dem Baurecht, das es Berliner Bezirken lange Zeit ermöglichte, Investoren die gekauften Häuser wieder wegzuschnappen, um Mieter vor Verdrängung zu schützen, wurde 2021 vom Bundesverwaltungsgericht zusammengestutzt. Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen Häuser noch vorgekauft werden: etwa, wenn «städtebauliche Missstände» vorliegen, also die verkaufte Immobilie sehr baufällig ist.

Das ist das Tuntenhaus. Deswegen muss es jetzt erst mal aufwendig saniert werden. Dies soll eine Genossenschaft im Auftrag der Stiftung tun, die das Haus dann auch im Erbbaurecht übernehmen wird. Das Tuntenhaus ist schon die zweite Immobilie in Berlin, die nach dem neuen Vorkaufsrecht erhalten werden konnte. Mieterschützer hoffen nun, dass der Fall Schule macht und die Bezirke weiterhin versuchen, auf diese Art bezahlbaren Wohnraum zu bewahren. «Wir brauchen jetzt 3, 4, 5, 1000 weitere Vorkaufsfälle», heißt es aus dem Tuntenhaus.



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