In der frühen Bundesrepublik agitierten Juristen vehement für die Freilassung von NS-Verbrechern und hatten damit oftmals Erfolg. Der Rechtshistoriker Philipp Glahé zeigt, wie der „Heidelberger Kreis“ arbeitete und wie die Mitglieder davon profitierten.
In den Meistererzählungen zur alten Bundesrepublik ist oft davon die Rede, eine richtiggehende Auseinandersetzung mit der verbrecherischen NS-Vergangenheit sei im Grunde erst „1968“ und „von unten“ erfolgt. Nur das Engagement einiger zivilgesellschaftlicher Akteure, unter ihnen Intellektuelle, Medienvertreter, Künstler und Kirchenleute, habe bewirkt, dass sich nach langem Zögern auch staatliche Behörden und Teile der westdeutschen Mehrheitsbevölkerung einer aktiven Aufarbeitung geöffnet hätten. Doch der Weg der Bonner Republik zu einem kritischeren Umgang mit den Massenverbrechen war in Wirklichkeit weniger geradlinig und eindeutig, als es diese Erzählung nahelegt.