Es gibt diese Paragrafen, die irgendwie aus grauer Vorzeit stammen, dann aber plötzlich brandaktuell werden. Paragraf 1a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist so einer, genauer: sein Absatz 3. Bis Ende März 2024, so steht da zu lesen, müsse die Bundesregierung einen Vorschlag vorlegen, «wie die Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach der Vollendung des Kohleausstiegs erfolgen soll». Wann dieser Ausstieg vollendet sein wird, ob 2030, 2035 oder 2038, weiß derzeit kein Mensch. Aber der März ist schon nächsten Monat.