Als Polizeiobermeister Moritz A. am 26. September vergangenen Jahres auf dem Oktoberfest als Zivilstreife unterwegs gewesen ist, galt sein besonderes Augenmerk «Personen, die verhaltensmäßig nicht ins Bild» passten. Einer, auf den dies aus Sicht des Beamten zutraf, war ein junger Mann, der sich gegen 0.30 Uhr in den Gängen von Kufflers Weinzelt zwischen anderen Festzeltbesuchern durchdrängte. Es war Mohammed S.
An diesem Dienstag musste sich der 29-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten. Polizeimeister A. zufolge habe er S. dabei beobachtet, wie dieser im Weinzelt «mehreren Damen im Vorbeigehen mit seinem Handrücken leicht über das Gesäß gewischt» habe. Der Beamte verständigte einen Kollegen. Beim Verlassen des Festzelts stellten beide den mutmaßlichen Grapscher, der kurz zuvor noch einer Studentin mit dem Handrücken über den Po gefahren sein soll, zur Rede.
Die Situation eskalierte laut Anklage der Staatsanwaltschaft sofort, als S. einer Personenkontrolle unterzogen werden sollte. Der 29-Jährige soll versucht haben, die Zivilbeamten zu schlagen und zu treten. Einer der Beamten wurde leicht verletzt. Erst mithilfe von vier weiteren Wiesn-Wachen soll es gelungen sein, ihn zu Boden zu bringen und ihm Handfesseln anzulegen.
Der Besuch der Wiesn endete für S. mit einer Anklage wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands, vorsätzlicher und versuchter Körperverletzung sowie sexueller Belästigung. Die Studentin, die S. zuletzt betatscht haben soll, hatte ebenfalls Anzeige erstattet. Den Übergriff habe sie «supereklig» empfunden, gab sie der Polizei zu Protokoll. Ob die anderen Frauen, denen S. ebenfalls mit dem Handrücken über den Po gefahren sein soll, dies bemerkt haben, ist unklar.
«Und?», ob er was zu den Vorwürfen sagen wolle, fragte Richter Daniel Hinz Mohammed S. nach Verlesung der Anklage. «Ich habe überhaupt niemanden angefasst», erwiderte der 29-Jährige und zuckte mit den Achseln. Er habe nicht gewusst, dass es sich bei den Männern, die ihn ansprachen, um Polizisten gehandelt habe. Einer soll lautstark «Polizei» und «Police» gerufen haben, so der Vorsitzende. «Habe ich nicht gehört», erwiderte S. und behauptete, bei der Festnahme habe ein Polizist das Knie so fest gegen seinen Kopf gedrückt, dass er nicht mehr habe atmen können. Die Beamten wiesen dies vor Gericht zurück. Der Kehlkopf des Angeklagten sei «nicht abgedrückt» worden.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte zur «Verteidigung der Rechtsordnung» ein Jahr und zwei Monate Haft – ohne Bewährung. Mohammed S.s Verteidiger fand, die sexuelle Belästigung sei im «absolut untersten Bereich» anzusiedeln. Bei der Kontrolle durch die Polizei sei sein Mandant, der weder Deutsch noch Englisch verstehe, überfordert gewesen.
Richter Daniel Hinz ahndete den sexuellen Übergriff am Ende mit einer Geldstrafe, da der Angeklagte alkoholisch enthemmt gewesen sei. Für die Auseinandersetzung mit der Polizei erhielt Mohammed S. eine zehnmonatige Freiheitsstrafe. Aus beiden Strafen bildete das Gericht eine Bewährungsstrafe von insgesamt elf Monaten.