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Postbank-Übernahme: Warum die Gerichtsentscheidung vertagt wurde – Wirtschaft

by Marko Florentino
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Im Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und früheren Postbank-Aktionären hat das Oberlandesgericht Köln den Termin für seine Entscheidung am Montag um zwei Monate auf den 23. Oktober verschoben. Ursprünglich wollte das Gericht an diesem Mittwoch seine Entscheidung verkünden (Az: 13 U 166/11 und 13 U 231/17). Die Auseinandersetzung geht zurück ins Jahr 2010 und erinnert in seiner epischen Länge an den Telekom-Prozess und die Schadenersatzklage des Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank. Ein Überblick der wichtigsten Informationen zu der Postbank-Causa.

Worum geht es in dem Fall zwischen der Deutschen Bank und den früheren Aktionären der Postbank?

Hintergrund ist die Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Es geht um die Frage, ob die 2010 beschlossene Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Postbank 2010 faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut hatte – und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen.

Warum hat das OLG Köln den Verkündungstermin verschoben?

„In der Spruchfrist haben die Parteien keine gütliche Einigung mitgeteilt“, erklärte das Gericht. „Da die Beratungen des Senats noch nicht abgeschlossen sind, ist der Verkündungstermin in beiden Verfahren auf den 23. Oktober 2024 verlegt worden“, hieß es weiter. „Wie in der mündlichen Verhandlung erkennbar, will der Senat offenbar unbedingt vermeiden, dass das Verfahren nochmals zum Bundesgerichtshof geht und räumt der Bank zwei weitere Monate zur Verhandlung eines vernünftigen Gesamtvergleiches ein“, so die Einschätzung des Kläger-Anwalts Jan D. Bayer.

Um wie viel Geld geht es?

Die Deutsche Bank hat inzwischen vorsorglich 1,3 Milliarden Euro zurückgelegt. Die Rückstellung hatte bei dem Dax-Konzern im zweiten Quartal für rote Zahlen gesorgt.

Wie lange dauert die Auseinandersetzung schon?

Der Streit wird seit mehr als zehn Jahren über mehrere Instanzen und Gerichte ausgefochten. Anfangs scheiterten die Kläger immer wieder. Spätestens seit dem Fingerzeig des Bundesgerichtshofs (BGH) hat das sich das Blatt jedoch zugunsten der Kläger gewendet. Ende 2022 hatte der BGH die Sache zurück an das OLG Köln verwiesen und war dabei den Argumenten der Kläger teilweise gefolgt. Im April hatte das OLG Köln Vergleichsverhandlungen angeregt und angedeutet, dass es zugunsten der Kläger entscheiden könnte.

Was werfen die Kläger der Deutschen Bank im Detail vor?

Die Kläger – darunter das Anlegermagazin Effecten-Spiegel – gehen davon aus, dass die Deutsche Bank bereits 2008 die Kontrolle über die Tochter hatte. Wäre dies der Fall, hätten die Aktionäre mehr Geld für ihre Anteile bekommen müssen. In einem ersten Schritt hatte die Deutsche Bank zunächst 29,75 Prozent an der Postbank übernommen. Damit war sie knapp an die Schwelle von 30 Prozent herangekommen, ab der ein Käufer den übrigen Aktionären des übernommenen Unternehmens ein Kaufangebot machen muss. Dies gilt auch, wenn der Käufer unternehmerische Entscheidungen lenkt. Die Deutsche-Bank-Führung um den damaligen Chef Josef Ackermann unterbreitete den Postbank-Aktionären aber erst 2010 ein Angebot, als der Aktienkurs wegen der Finanzkrise niedriger war. Erst 2015 gehörte ihr das Bonner Geldhaus komplett.

Gibt es Rechtsstreitigkeiten der Deutschen Bank, die ähnlich lang dauerten?

Manches erinnert an den jahrelangen Streit mit den Erben des Medien-Moguls Kirch. Der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer hatte 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit von Kirchs Konzern angezweifelt. Kirch forderte Schadenersatz. Damals hatte die Bank ebenfalls wie jetzt in der Postbank-Causa erbittert gekämpft, um sich im Jahr 2014 noch mit den Klägern zu vergleichen.

Gab es auch Mammutprozesse in anderen Branchen?

Der Telekom-Prozess begann im Jahr 2008 und endete erst im Jahr 2022. Es ging um den Börsengang der Telekom im Jahr 2000. Kläger forderten Schadenersatz, weil die Telekom im Prospekt Geschäftsrisiken verschwiegen habe. Die T-Aktie und viele andere Wertpapiere hatten nach dem Platzen der Dotcom-Blase ab 2000 enorm an Wert verloren. Am Ende nahmen mehr als 60 Prozent der Kläger den vom Oberlandesgericht Frankfurt unterstützten Vergleichsvorschlag an.

Mit Material von dpa



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