Die Weltausstellung in Dubai, die Expo 2020, war für das Land Baden-Württemberg ein besonderes Ereignis: Es hatte als einzige Region weltweit einen eigenen Pavillon – neben 192 Nationen. In dem schwungvollen Holzbau konnte es seine Innovationskraft präsentieren, und auch seine kulinarischen Vorzüge. Es gab ein elektrisch betriebenes Lufttaxi im Maßstab 1:3 zu bestaunen, das vertikal starten und landen kann und viermal leiser ist als ein kleiner Helikopter. Und die beiden Restaurants im Pavillon boten den Besuchern Expeditionen in die schwäbische Küche, zu Maultaschen und Zwiebelrostbraten.
Und das aus schwäbischer Sicht allerbeste dabei: Das regionale Alleinstellungsmerkmal sollte nicht nur den Ruf Baden-Württembergs als Heimat der hidden champions mehren, der heimlichen Weltmarktführer in fast allen Sparten. Nein, die einzigartige Präsenz sollte das Land noch nicht einmal etwas kosten. Vielmehr sollten Sponsoren für den Bau des Pavillons aufkommen und das Land lediglich einen Fixbetrag für die Ausstellung selbst beisteuern. So versprachen es die drei Initiatoren, die Ingenieurkammer Baden-Württemberg, die Messe Freiburg und das Stuttgarter Fraunhofer-Institut, und die Politik glaubte es nur allzu gerne.
Am Ende geht es um etwa 15 Millionen Euro
Lange hielt die Begeisterung der Landesregierung indes nicht an. Denn die versprochenen Sponsoren blieben aus. Stattdessen gab es Streit darüber, wer nun die Kosten übernehmen solle, am Ende rund 15 Millionen Euro. Und während die Expo 2020 längst Geschichte ist, ist das schwäbische Abenteuer nun ein Fall für das Landgericht Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg klagt gegen seine ehemaligen Partner auf Schadenersatz. Und hat dabei nur sehr bescheidene Erfolgsaussichten, so lassen sich jedenfalls die Ausführungen des Vorsitzenden Richters beim Prozessauftakt in dieser Woche deuten. Provinzposse statt Weltenruhm.
Die Frage ist nun, wie es so weit kommen konnte, und die Antwort fällt für die politisch Verantwortlichen in Stuttgart wenig schmeichelhaft aus. Denn ganz offenbar hatte sich das Wirtschaftsministerium blenden lassen. Eine Abteilungsleiterin hatte, vermutlich in einem Anflug von Unbedachtheit, den damaligen Geschäftsführer der Ingenieurkammer gegenüber den Expo-Machern in Dubai als Generalkommissar des Projekts benannt. Vorgeblich, um dessen Stellung vor Ort zu stärken. Als der Generalkommissar dann aber in Dubai einen Vertrag über den Bau des Pavillons unterzeichnete, bei dem er als Vertreter des Landes Baden-Württemberg aufgeführt war, hatte das Land ein Problem: Es war entgegen allen Intentionen selbst Vertragspartner und damit auch haftbar. Als man im Ministerium den Fallstrick erkannte, bestätigte der Generalkommissar dem Land mit Briefkopf der Ingenieurkammer flugs, „dass das wirtschaftliche Risiko bei der Realisierung“ des Pavillons „ausschließlich bei den Projektpartnern“ liege, also bei den Initiatoren und nicht beim Land. Das Landgericht scheint indes zu der Auffassung zu neigen, dass das Schreiben wertlos ist. Auf den Kosten dürfte damit das Land Baden-Württemberg sitzen bleiben. Besser gesagt: der Steuerzahler.