Die Bundesländer haben einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags am Freitag nicht zugestimmt. Das ist nach SZ-Informationen das Ergebnis des Treffens der Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz in Leipzig. Im Dezember soll demnach noch einmal über die Rundfunkfinanzierung gesprochen werden. Dass es dabei zu einem Beschluss für eine zeitnahe Beitragserhöhung kommt, ist so gut wie ausgeschlossen.
Jedoch könnte im Dezember über eine Reform des Beitragsverfahrens gesprochen werden. Damit haben sich die Unionsländer mit ihrer Position durchgesetzt. Beschlossen wurde nach übereinstimmenden Informationen aus Kreisen von SPD und Union jedoch die geplante Reform bei ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Aktuell liegt der monatliche Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio bei 18,36 Euro. Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hatte im Februar eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro empfohlen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. Die Länderchefs müssen sich eigentlich eng an der Empfehlung orientieren. Schon beim vorigen Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert, weil sich das Land gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte. Finden die Länder weiterhin keine Einigung, könnte der Fall erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Die Positionen zum Rundfunkbeitrag lagen schon zu Beginn des Treffens weit auseinander. Unter anderem Sachsen-Anhalt und Bayern wollten keine Erhöhung – sie betonten, dass zunächst Reformen greifen müssten. Andere Länder sprachen sich vor dem Treffen für eine Anhebung aus, auch mit Blick auf die erst langfristigen Effekte durch Reformen und die Inflation.
Einige TV-Sender und Radioprogramme sollen weichen
Die Länderchefs stimmten am Freitag für eine größere Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bei der von Medienpolitikern in den Ländern erarbeiteten Reform sollen Strukturen geschaffen werden, damit die Öffentlich-Rechtlichen effizienter organisiert sind und Kosten sparen. Geplant sind etwa die Streichung von kleineren TV-Sendern, eine Reduzierung der Radioprogramme der ARD-Häuser und eine Deckelung der Ausgaben für Sportrechte und eine Beschränkung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF.
Damit die strukturellen Reformen greifen können, müssen noch alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Landesparlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach früheren Länderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden.