Der Versuch, die Wittenberger „Judensau“ aus der Öffentlichkeit zu verbannen, hat auch beim Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg. Der Kläger sah darin „in Stein gemeißelten Antisemitismus“.
Seit mehr als fünf Jahren versucht Michael Düllmann, eine antisemitische Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche gerichtlich entfernen zu lassen – nun ist er auch beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Karlsruher Gericht hat seine Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen (Aktenzeichen 1 BvR 1597/22).