Der Richter schien gnadenlos. 60 Tage noch, dann ist Schluss. Endgültig und ohne Diskussion. 60 Tage gab der Richter am Kantonsgericht Zug der insolventen Pipelinefirma Nord Stream 2 AG, um endlich ihre Kleingläubiger „in voller Höhe zu befriedigen“. Und: „Wird diese Frist nicht eingehalten, wird über die Gesuchstellerin ohne Ansetzung einer Nachfrist der Konkurs eröffnet.“ Das war deutlich. Mit Betonung auf war.