Home » Urteil: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als “gesichert rechtsextrem” einstufen – Politik

Urteil: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als «gesichert rechtsextrem» einstufen – Politik

by Marko Florentino
0 comments


Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) nach einem Gerichtsurteil als gesichert rechtsextrem einstufen. Die Partei und die JA scheiterten mit einer Klage gegen die Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Köln, wie das Gericht mitteilte. Der entsprechende Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die JA zunächst als Verdachtsfall eingestuft und dann im April 2023 erklärt, der AfD-Ableger werde als gesichert rechtsextremistische Bestrebung behandelt.

Die Beobachtung der JA durch den Verfassungsschutz diene der Aufklärung, ob eine Partei oder deren Jugendorganisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, erklärte das Verwaltungsgericht nun. Die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der JA hätten sich zur Gewissheit verdichtet. Die AfD-Jugendorganisation vertrete «einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff». Der Ausschluss «ethnisch Fremder» sei eine zentrale politische Vorstellung der Organisation. Diese Vorstellung stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, die die prinzipielle Gleichheit der Menschen umfasse, unterstrich das Gericht.

«,»authorTextHtml»:»Direkt aus dem dpa-Videokanal»,»mainTheme»:»Video»,»durationInSeconds»:»01:10″,»tags»:[«Video»],»autoListing»:true,»seoData»:{«seoTitle»:»»,»seoDescription»:»»,»canonicalUrl»:»»,»facebookImageSrc»:»https://media-cdn.sueddeutsche.de/image/sz.1.6344645/560×315?v=1707221858000″}},»videoType»:»inline»}»>

Die JA betreibe zudem «eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation», so das Gericht weiter. Einwanderer würden «als Schmarotzer und kriminell bezeichnet». Zudem agitiere die JA gegen das Demokratieprinzip und unterhalte Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen wie der Identitären Bewegung. Für das Gericht stehe fest, «dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt». (AZ: 13 L 1124/23)

Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zeigt die Entscheidung in Köln, dass die Instrumente des Rechtsstaats zum Schutz der Demokratie funktionieren. «Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben», sagte Faeser nach Angaben ihres Ministeriums. Dagegen werde man auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen.



Source link

You may also like

Leave a Comment

NEWS CONEXION puts at your disposal the widest variety of global information with the main media and international information networks that publish all universal events: news, scientific, financial, technological, sports, academic, cultural, artistic, radio TV. In addition, civic citizen journalism, connections for social inclusion, international tourism, agriculture; and beyond what your imagination wants to know

RESIENT

FEATURED

                                                                                                                                                                        2024 Copyright All Right Reserved.  @markoflorentino