US-Präsident Biden will Supreme Court reformieren
Bidens Vorschläge müssten vom Parlament gebilligt werden, was wegen der Mehrheitsverhältnisse im US-Kongress als unwahrscheinlich gilt. Insbesondere für eine Verfassungsänderung gibt es hohe Hürden. Ex-Präsident Donald Trump übte bereits Kritik, als US-Medien in der vergangenen Woche über Bidens Pläne berichteten. Der US-Präsident halte die Reformen angesichts einer «Vertrauenskrise in die demokratischen Institutionen Amerikas» für notwendig, teilte ein Regierungsvertreter nun mit. In den vergangenen Jahren habe das Gericht wichtige Präzedenzfälle aufgehoben: So habe es etwa das Recht der Frau auf Selbstbestimmung eingeschränkt und dem Präsidenten weitgehende Immunität für Straftaten während seiner Amtszeit gewährt. Ethik-Skandale hätten Zweifel an der Fairness und Unabhängigkeit des Supreme Court aufkommen lassen.
Bidens Pläne im Einzelnen:
Amtszeitbegrenzung für Richterinnen und Richter: Die neun Richter des Obersten Gerichts werden auf Lebenszeit ernannt – ein hart umkämpfter politischer Prozess. Biden will ein System vorschlagen, wonach der Präsident alle zwei Jahre einen Richter oder eine Richterin ernennt, der oder die dann 18 Jahre lang im Amt ist. Dies solle dazu beitragen, dass sich die Zusammensetzung des Gerichts mit einer gewissen Regelmäßigkeit ändere. Solch ein System verringere auch die Wahrscheinlichkeit, dass „eine einzelne Präsidentschaft einen unangemessenen Einfluss auf kommende Generationen“ ausübe.
Verbindlicher Verhaltenskodex: Im vergangenen Jahr hatten Berichte über teure Geschenke an den Supreme-Court-Richter Clarence Thomas eine Ethik-Debatte ausgelöst. Die Richterinnen und Richter am Supreme Court hatten daraufhin einem Verhaltenskodex zugestimmt, dessen Durchsetzbarkeit aber fraglich war. Biden will erreichen, dass der Kongress verbindliche Verhaltensregeln verabschiedet. Richter sollen zum Beispiel Geschenke offenlegen und sich aus politischen Aktivitäten in der Öffentlichkeit fernhalten müssen. Auch sollen sie verpflichtet werden, sich aus Fällen zurückzuziehen, in denen sich für sie oder ihre Partnerinnen und Partner Interessenkonflikte ergeben.
Verfassungsänderung zur Immunität: Die Verfassung gewährt Präsidenten nicht explizit Immunität, auch nicht während ihrer Zeit im Amt. Allerdings ist das Justizministerium traditionell der Auffassung, dass Präsidenten zumindest während ihrer Zeit im Weißen Haus nicht angeklagt werden können. Vor wenigen Wochen hat Trump vor dem Supreme Court einen historischen Erfolg eingefahren: Das Gericht entschied, dass er für seine Handlungen im Präsidentenamt weitgehenden Schutz vor Strafverfolgung genießt. Biden will nun einen Verfassungszusatz zur Abstimmung bringen, der klarstellt, dass „kein Präsident über dem Gesetz steht“, also dass ehemalige Präsidenten nicht vor der Verfolgung von Straftaten, die sie in ihrer Amtszeit begangen haben, geschützt sind.