Wie geht es weiter nach den Landtagswahlen?
In beiden Ländern müssen die neu gewählten Parlamente spätestens 30 Tage nach der Landtagswahl zur ersten Sitzung zusammenkommen – also spätestens am 1. Oktober 2024. Mit dieser konstituierenden Sitzung endet die Amtszeit des vorherigen Landtags.
Für die Wahl des Ministerpräsidenten ist in Thüringen allerdings kein genauer Zeitpunkt vorgeschrieben. Damit er gewählt werden kann, muss zuvor ein neuer Landtagspräsident gewählt worden sein. Dieser beruft den Landtag ein, der den Ministerpräsidenten wählt.
Sobald der Thüringer Landtag arbeitsfähig ist, könnte die AfD bereits eine Ministerpräsidentenwahl starten. Bei der Ministerpräsidentenwahl muss ein Bewerber im ersten oder im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen. Im dritten Wahlgang reicht es bereits für den Bewerber, der die meisten Stimmen erhält.
In Sachsen bleibt für die Regierungsbildung Zeit bis Ende Januar. Wird der Ministerpräsident nicht innerhalb von vier Monaten nach der Konstituierung des neuen Landtags gewählt, muss dieser aufgelöst werden.
Nachdem die AfD in beiden Bundesländern große Erfolge erzielt hat, zeichnen sich langwierige und schwierige Koalitionsgespräche ab. Mögliche Koalitionspartner schließen eine Zusammenarbeit mit der AfD aus. In beiden Ländern will die CDU den Regierungschef stellen.