Das Bundesarbeitsministerium hat es durchgerechnet: Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze wird 2025 stark steigen, von 90 600 Euro auf 96 600 Euro pro Jahr. Der Wert bezeichnet die Lohngrenze, bis zu der Beschäftige in die Rentenkasse und die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Top-Verdiener, die mehr als die Beitragsbemessungsgrenze erhalten, müssen nächstes Jahr damit mehr überweisen, vor allem an die Rentenkasse. 2025 sind das maximal 8983,80 Euro, das sind 558 Euro mehr als dieses Jahr. Das geht aus dem Referentenentwurf hervor, den das Ministerium jetzt veröffentlicht hat.